Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten.
Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. (Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“BGV A1 / GUV 0.1).
Der Unternehmer hat, lt. § 43 (6) der Unfall Verhütungs – Vorschriften „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1), Personen in ausreichender Zahl mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Wir bieten Ihnen diesen Service mit Erfahrung an.
Wir schulen in einem theoretischen Teil und in der Praxis mit einem Brandsimulator, aus umweltfreundlichen Gründen mit Gas und Wasser.
Für Privatleute und Vereine bieten wir auf Anfrage separate Schulungen an.
Gerne geben wir Ihnen nähere Informationen zu unseren Angeboten.
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