Im gewerblichen Bereich gibt es Vorschriften die unter anderem in den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 133 – bisher ZH 1/201) – Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Kapitel 5 und in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 13/6,2 Feuerlöscheinrichtungen die Prüffristen regeln.
Im privaten Bereich empfehlen wir ebenfalls eine Prüfung von Feuerlöschgeräten alle 2 Jahre durchführen zu lassen um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten.
Sämtliche Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöscher dürfen nur durch befähigte Personen (Sachkundige) nach DIN 14 406 erfolgen. Die Verwendung von durch Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich.
Im allgemeinen gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für den Privathaushalt.
Vielmehr sollten Sie in Eigeninitiative oder mit Hilfe eines Fachmanns mögliche Brandgefahren in Ihrer Wohnung abschätzen und für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sorgen.
Der richtige Schutz kann Ihnen und Ihren Mitbewohnern unter Umständen das Leben retten.
Brandgefahren sind vielfältig, von elektrischen Defekten bis hin zu Unachtsamkeit mit offenen Flammen. Im Brandfall sollten Sie gerüstet sein und das richtige Löschwerkzeug zur Hand haben.
Für den Schutz einer Privatwohnung empfehlen wir den Kauf eines Schaumlöschers. Er kann im Brandfall gezielt auf den unmittelbaren Brandherd ausgerichtet werden und zieht nicht umliegende Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft, wie dies beispielsweise bei Pulver durch die starke Staubentwicklung der Fall sein kann. Auch Fettbrände können damit gelöscht werden.
Die Rauchmelderpflicht gilt für Neubauten, genehmigungspflichtige Umbauten, sowie Bestandsbauten seit 01.01.2018: In Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren die als Rettungswege dienen.
Wir bieten ihnen die Installation nach den Gestzlichen Regeln an.
Ein Feuerlöscher und Rauchmelder erhöht die Sicherheit. Aber nicht erst morgen, noch heute!
Gib dem Feuer keine Chance!
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